Sachsenring

Versicherungs-, Zahlungs- und Stornobedingungen für Sportfahrertrainings

1. VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

  • Alle Teilnehmer an Sportfahrertrainings auf dem Sachsenring fahren unter HAFTUNGSAUSSCHLUSS. Jeder Kunde erhält VOR Beginn seiner Veranstaltung den gesamten Text des Haftungsausschlusses zur Kenntnis und Unterschrift.
  • Während einer Veranstaltung im Gelände des Fahrsicherheitszentrums Sachsenring verursachte Schäden (z.B. an Leitplanken, Grünflächen, etc.) sind vom Verursacher zu tragen. Schäden müssen dem verantwortlichen Trainer SOFORT jedoch spätestens nach Trainingsende bekannt gegeben werden.
  • Bei Nutzung der im Folgenden genannten Fahrzeuge beträgt die Selbstbeteiligung im Schadensfall 3.000,- €: Formel Junior-Rennauto, Clio Tourenwagen, BMW 320i, Mitsubishi EVO 9
  • Auf dem gesamten Gelände des Fahrsicherheitszentrums Sachsenring gelten die Regeln der StVO und der StVZO.

 

2. ZAHLUNGS- und STORNOBEDINGUNGEN

  • Alle Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug zur Zahlung fällig.
  • Gutscheinrechnungen sind SOFORT nach Erhalt zur Zahlung fällig, NICHT erst nach Inanspruchnahme der Leistung.
  • In Ausnahmefällen können Gutscheine storniert werden, jedoch NUR vom Käufer selbst. In diesem Fall wird eine Storno- und Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrages erhoben.
  • Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Veranstaltungstermin, ohne den Vertrag vorher wirksam gekündigt zu haben, schuldet er dem Fahrsicherheitszentrum Sachsenring GmbH & Co. KG den gesamten vereinbarten Bruttopreis.

2.1. UMBUCHUNGS- UND STORNOVERSICHERUNG

  • Das Abschließen einer Umbuchungs- und Stornoversicherung ist bei Sportfahrertrainings NICHT MÖGLICH!

2.2. KÜNDIGUNGSFRISTEN

Die Kündigung des Vertrages durch den Teilnehmer schriftlich per Post oder Fax zu erfolgen. Die Frist beginnt am Tag des Eingangs der Kündigung im Fahrsicherheitszentrum Sachsenring. Im Zweifelsfall ist der Kunde für den Zugang der Kündigung nachweispflichtig.

Bei Stornierung eines Termins

  • zwischen dem 30. und dem 21. Tag vor der Veranstaltung berechnen wir 20% des Trainingspreises als Stornogebühr.
  • zwischen dem 20. und dem 10. Tag vor der Veranstaltung berechnen wir 50% des Trainingspreises als Stornogebühr.
  • zwischen dem 9. und dem 4. Tag vor der Veranstaltung berechnen wir 90% des Trainingspreises als Stornogebühr.
  • ab dem 3. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin sowie bei Nichtteilnahme ohne Absage berechnen wir 100% des Trainingspreises als Stornogebühr, es sei denn, der Kunde legt ein gültiges ärztliches Attest vor.

Dem Kunden bleibt es unbenommen, den Nachweis zu erbringen, dem Fahrsicherheitszentrum Sachsenring sei infolge der Kündigung oder des Nichterscheinens ohne Kündigung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer entstanden, als die vereinbarten Stornopauschalen. Soweit der Kunde den Nachweis führt, reduzieren sich die Pauschalen entsprechend oder geraten in Wegfall.

 


Verkehrssicherheitszentrum Am Sachsenring GmbH & Co.KG

Am Sachsenring 2
09353 Oberlungwitz

Tel. +49 (0) 37 23 / 65 33 0
Fax +49 (0) 37 23 / 65 33 55

Öffnungszeiten:
täglich von 8.00 – 17.00 Uhr