1. TEILNAHMEBEDINGUNGEN
- Jeder Teilnehmer an einem Motorrad-Fahrsicherheitstraining auf dem Sachsenring muß eine gültige Fahrerlaubnis besitzen.
- Für das Sicherheitstraining nutzen die Teilnehmer eigene Motorräder.
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LÄRMSCHUTZ: Auf dem Sachsenring sind aus GESETZLICH vorgeschriebenen Bestimmungen NUR Motorräder mit SERIENAUSPUFF des jeweiligen Herstellers zugelassen. SPORTAUSPUFFanlagen mit ABE, ZUBEHÖRauspuffanlagen mit ABE und SONDERMODELLE, die mit Sportauspuffanlagen ausgerüstet sind (z.B. Yoshimura) MÜSSEN auf den jew. SERIENAUSPUFF dieser Modelle umgerüstet werden.Weiters müssen ALLE auf dem Sachsenring fahrenden Motorräder mit SERIENMÄSSIGER AIRBOX UND LUFTFILTER ausgestattet sein. Teilnhemer, die aufgrund einer NICHT ZUGELASSENEN Auspuffanlage, wg. technischem Defekt oder einer ausgebrannten Auspuffanlage auffallen, werden mit der Schwarzen Flagge aufgefordert, die Strecke SOFORT zu verlassen und sich beim Veranstalter zu melden. Teilnehmer, die im Laufe einer Veranstaltung zum 2. Mal wegen Lärmüberschreitung auffallen, werden OHNE ANSPRUCH auf Rückerstattung der Kosten von der Veranstaltung ausgeschlossen.
- Begleitpersonen dürfen zum Sicherheitstraining mitgenommen werden. Von Seiten des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring besteht kein Unfallschutz für den Sozius. Begleitpersonen ist es nicht gestattet, im Rahmen eines Fahrsicherheitstrainings selbst ein Fahrzeug auf dem Gelände des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring zu bewegen.
- Den Anweisungen der Trainer des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring muß Folge geleistet werden. Bei wiederholten groben Verstößen gegen die Anordnungen der Trainer können Teilnehmer vom Sicherheitstraining ausgeschlossen werden. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Trainingskosten. Darüber hinaus übernimmt das Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring in diesem Fall keine Haftung für aufgetretene Schäden.
- Der Veranstalter oder der Trainer kann das Sicherheitstraining absagen, abbrechen oder auf einen anderen Zeitpunkt verlegen, wenn:
- weniger als 8 Teilnehmer angemeldet sind
- die Wetterverhältnisse eine Durchführung der Veranstaltung nicht ohne Gefährdung der Teilnehmer oder der benutzten Fahrzeuge zulassen, oder
- technische Gründe einen reibungslosen Trainingsablauf unmöglich machen.
- Bei Absage oder Verlegung des Sicherheitstrainings auf einen anderen Zeitpunkt können die Teilnehmer die bereits bezahlten Kosten für das Fahrsicherheitstraining zurückverlangen oder einen Ersatztermin wählen.
- Auf dem gesamten Gelände des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring gelten die Regeln der StVO und der StVZO.
2. VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN
- Motorrad-Fahrsicherheitstrainings finden auf dem Sachsenring auf eigenes Risiko, also unter HAFTUNGSAUSSCHLUSS statt. Das bedeutet, dass Teilnehmer an einem Motorrad-Fahrsicherheitstraining auf eigenes Risiko teilnehmen. Es besteht kein Versicherungsschutz seitens des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring.
3. ZAHLUNGS- und STORNOBEDINGUNGEN
- Alle Rechnungsbeträge ausser für Gutscheinrechnungen sind nach Rechnungserhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
- Rechnungen für Gutscheine sind SOFORT nach Erhalt zur Zahlung fällig. Gutscheine können NUR vom Käufer storniert werden. In diesem Fall berechnen wir eine Storno- und Bearbeitungsgebühr von 10% des Kaufpreises.
- Im Falle eines Zahlungsverzugs berechnen wir ab Versand der 1. Mahnung pro Zahlungsaufforderung eine Bearbeitungsgebühr von 6,- Euro.
- Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Veranstaltungstermin, ohne den Vertrag vorher wirksam gekündigt zu haben, schuldet er dem Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring den gesamten vereinbarten Bruttopreis.
- Die Kündigung des Vertrages durch den Teilnehmer muss schriftlich per Post oder Fax erfolgen. Die Frist beginnt am Tag des Eingangs der Kündigung im Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring. Im Zweifelsfall ist der Kunde für den Zugang der Kündigung nachweispflichtig.
KÜNDIGUNGSFRISTEN
Erfolgt die Kündigung:
- innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bestellung wird keine Stornogebühr fällig.
- bis 9 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, hat der Kunde 20% des vereinbarten Bruttopreises zu bezahlen.
- Zwischen 8 und 7 Monaten vor dem vereinbarten Termin sind 35%,
- zwischen 6 Monaten und 90 Tagen vor dem Termin, sind 50%,
- zwischen 90 und 30 Tagen vor dem Termin, sind 75% und
- ab dem 29. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, sind 90% des vereinbarten Bruttopreises zu bezahlen.
Dem Kunden bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dem Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring sei infolge der Kündigung oder des Nichterscheinens ohne Kündigung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer entstanden, als die vereinbarten Stornopauschalen. Soweit der Kunde den Nachweis führt, reduzieren sich die Pauschalen entsprechend oder geraten in Wegfall.
PDF-Download: AGB - Motorrad 2008