1. VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN für PKW-Intensivtraining, PKW-Perfektionstraining 1 + 2 und Transporter-Intensivtraining
- Für vollkasko-versicherte Fahrzeuge, die zum Fahrsicherheitstraining eingesetzten werden, gilt in jedem Falle die bestehende Versicherung.
- Nicht vollkasko-versicherte Fahrzeuge, die zum Fahrsicherheitstraining eingesetzt werden, können freiwillig wie folgt versichert werden (alle Beträge inkl. MwSt.):
a) PKW, Höchstentschädigung 25.000,- Euro: Betrag pro Fzg: 10,- Euro
b) PKW, Höchstentschädigung 50.000,- Euro: Betrag pro Fzg: 15,- Euro
c) Transporter bis 1 t Nutzlast, Höchstentschädigung 50.000,- Euro: Betrag pro Fzg: 16,15 EuroDie Selbstbeteiligung im Schadensfall beträgt pro PKW: 500,- € und pro Transporter: 1.000,- Euro
- Die genannten Beträge gelten jeweils pro Tag und können bei Buchung sofort berechnet werden, müssen jedoch SPÄTESTENS am Tag des Fahrsicherheitstrainings vor Ort und VOR Beginn des Praxistrainings BEZAHLT werden. Die Selbstbeteiligungsregelung bleibt davon unberührt.
- Seitens des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring besteht KEIN Insassen-Unfallschutz.
- Beim Sicherheitstraining besteht KEIN Versicherungsschutz auf alle nicht serienmäßigen Anbauteile wie Dachträger, Dachkoffer, Zusatzscheinwerfer, etc.
- Auf den Rückfahrten innerhalb der Trainingspisten, beim Wechsel zwischen den verschiedenen Trainingsflächen sowie auf Besichtigungs- und Einführungsrunden besteht KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ.
- Die Versicherungsbedingungen werden am Tag des Fahrsicherheitstrainings vom jeweils verantwortlichen Instruktor im Rahmen der theoretischen Einführung (VOR dem Praxistraining!) genau erläutert. Fragen können dann noch geklärt werden.
2. VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN für PKW-Perfektionstraining 3, PKW-Drift- und Rennstreckentraining, Fahren im Formel- oder Tourenwagen
- Bei folgenden Veranstaltungen bzw. Veranstaltungsmodulen fahren die Teilnehmer unter Haftungsausschluss:
* PKW-Perfektionstraining 3
* PKW-Sportfahrertrainings (Drift- und Rennstreckentrainings)
* Selbst fahren im Formel-Rennwagen und im Clio-Tourenwagen
* Mitfahrten im Renntaxi, Drift- und Rallyetaxi * Kartfahren
- Das Befahren der Rundkurse im Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring außerhalb von Sicherheitstrainings erfolgt unter Haftungsausschluss. Jeder Kunde erhält VOR Beginn der Veranstaltung den gesamten Text des Haftungsausschluss zur Kenntnis und Unterschrift.
- Auf den Rückfahrten innerhalb der Trainingspisten, beim Wechsel zwischen den verschiedenen Trainingsflächen sowie auf Besichtigungs- und Einführungsrunden besteht KEIN VERSICHERUNGSSCHUTZ.
- Während einer Veranstaltung im Gelände (an Leitplanken, Grünflächen, etc.) verursachte Schäden sind vom Verursacher zu tragen und müssen dem verantwortlichen Instruktor SOFORT, jedoch spätestens am selben Tag nach Trainingsende bekanntgegeben werden.
- Bei Nutzung folgender Fahrzeuge wird eine Selbstbeteiligung im Schadensfall von 3.000,- Euro fällig:
* Formel-Rennauto
* Clio-Tourenwagen
* BMW 320i (beim Drifttraining)
* Mitusbishi EVO 9
- Auf dem gesamten Gelände des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring gelten die Regeln der StVO und der StVZO.
3. ZAHLUNGS- und STORNOBEDINGUNGEN
- Alle Rechnungen ausser Gutschein-Rechnungen sind nach Erhalt innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig.
- Rechnungen für GUTSCHEINE sind sofort zur Zahlung fällig und können NUR vom Käufer storniert werden. Es wird eine Storno- und Bearbeitungsgebühr von 10% des Rechnungsbetrags erhoben.
- Erscheint der Kunde nicht zum vereinbarten Veranstaltungstermin, ohne den Vertrag vorher wirksam gekündigt zu haben, schuldet er dem Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring den gesamten vereinbarten Bruttopreis.
Die Kündigung des Vertrages durch den Teilnehmer schriftlich per Post oder Fax zu erfolgen. Die Frist beginnt am Tag des Eingangs der Kündigung im Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring. Im Zweifelsfall ist der Kunde für den Zugang der Kündigung nachweispflichtig.
3.1. KÜNDIGUNGSFRISTEN
- Erfolgt die Kündigung seitens des Kunden
- innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bestellung wird keine Stornogebühr fällig.
- bis 9 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, hat der Kunde 20% des vereinbarten Bruttopreises zu bezahlen.
- Zwischen 8 Monaten und 7 Monaten vor dem Termin werden 35% der vereinbarten Bruttosumme fällig.
- Zwischen 6 Monaten und 90 Tagen vor dem Termin, sind 50%,
- zwischen 90 und 30 Tagen vor dem Termin, sind 75% und
- ab dem 29. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin, sind 90% des vereinbarten Bruttopreises zu bezahlen.
- Dem Kunden bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dem Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring sei infolge der Kündigung oder des Nichterscheinens ohne Kündigung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer entstanden, als die vereinbarten Stornopauschalen. Soweit der Kunde den Nachweis führt, reduzieren sich die Pauschalen entsprechend oder geraten in Wegfall.
- Die Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH.&Co.KG hat das Recht, bis zu drei Monate vor dem geplanten Veranstaltungszeitpunkt eine Terminzusage zu widerrufen, wenn die Terminverlegung einer Sachsenring-Großveranstaltung oder die Einfügung einer weiteren Großveranstaltung dies erfordert. Ersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.
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