Sachsenring

Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring - in Zusammenarbeit mit dem ADAC-Sachsen

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Sachsenring

AGBs für Vermietungen

1. VERSICHERUNGSBEDINGUNGEN

 

1.1 Der Veranstalter (= Mieter) muss gegenüber dem Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring bis spätestens 14 Tage vor Veranstaltungsbeginn den Nachweis erbracht haben, dass er für die Dauer der Veranstaltung eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung in ausreichender Höhe abgeschlossen hat.

1.2 Der Veranstalter (= Mieter) haftet für auf dem Gelände des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring verursachte Schäden in voller Höhe.

 

2. STORNO- und ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

 

2.1 Erscheint der Veranstalter (= Mieter) nicht zum vereinbarten Veranstaltungstermin, ohne den Vertrag vorher wirksam gekündigt zu haben, schuldet er dem Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring den gesamten vereinbarten Bruttopreis. Die Kündigung des Vertrages durch den Veranstalter (= Mieter) muss schriftlich per Post oder Fax erfolgen. Die Frist beginnt am Tag des Eingangs der Kündigung im Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring.

Im Zweifelsfall ist der Veranstalter (= Mieter) für den Zugang der Kündigung nachweispflichtig.

2.2 Erfolgt die Kündigung

  • innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Bestellung, wird keine Stornogebühr fällig.
  • Bis zu 9 Monate vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin werden dem Kunden 20% des vereinbarten Bruttopreises,
  • zwischen 8 Monaten und 7 Monaten vor dem vereinbarten Termin werden 35%,
  • zwischen 6 Monaten und 90 Tagen vor dem Termin werden 50%;
  • zwischen 90 und 30 Tagen vor dem Termin werden 75% und
  • ab dem 29. Tag vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin werden dem Kunden 90% des vereinbarten Bruttopreises in Rechnung gestellt.

2.3 Dem Kunden bleibt es unbenommen den Nachweis zu erbringen, dem Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring sei infolge der Kündigung oder des Nichterscheinens ohne Kündigung kein Schaden oder ein wesentlich geringerer entstanden, als die vereinbarten Stornopauschalen. Soweit der Kunde den Nachweis führt, reduzieren sich die Pauschalen entsprechend oder geraten in Wegfall.

2.4 Die Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH.& Co.KG. hat das Recht, bis zu einem Monat vor dem Veranstaltungszeitpunkt die Terminzusage zu widerrufen, wenn die Terminverlegung einer Sachsenring-Großveranstaltung oder die Einfügung einer weiteren Großveranstaltung dieses erfordert. Voraussetzung ist, dass diese Großveranstaltung nur durchgeführt werden kann, wenn auch die gemietete Anlage dafür zur Verfügung steht.

Ersatzansprüche des Mieters sind ausgeschlossen.

2.5 40% der voraussichtlichen Veranstaltungskosten (lt. Angebot) sind SOFORT bei Buchung zu bezahlen. Die Veranstaltung gilt erst als GEBUCHT, nachdem diese Summe auf dem Konto des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring als Zahlungseingang verbucht wurde.

Weitere 40% der Veranstaltungskosten sind 6 Wochen VOR Veranstaltungsbeginn fällig. Die Rechnungsstellung erfolgt durch das Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH. & Co.KG. Die restlichen 20% sowie variable Kosten, deren Höhe erst gegen Ende der Veranstaltung feststehen (wie Verpflegung, Energie- und Wasserkosten, etc.) werden vom Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring nach Abschluss der Veranstaltung in Rechnung gestellt.

2.6 Die Verbrauchswerte von Energie und Wasser werden durch Zählerablesungen ermittelt. Bei kleineren Veranstaltungen kann eine Pauschalierung vereinbart werden.

2.7 Alle Rechnungsbeträge sind nach Rechnungseingang SOFORT ohne Abzug fällig.

 

3. MIETVORAUSSETZUNGEN

 

3.1 Haftungsausschluss Die Benutzung der Anlage erfolgt auf eigene Gefahr und Verantwortung der Teilnehmer. Der Mieter verpflichtet sich, nur solche Teilnehmer zur Veranstaltung zuzulassen, die vorher schriftlich auf ihnen eventuell zustehende Schadensersatzansprüche gegenüber der Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH. & Co.KG als Eigentümerin des Grundstücks, der baulichen Anlagen und der Einrichtungen und ihren Erfüllungsgehilfen verzichtet haben.

Ebenso verzichtet der Mieter selbst sowie seine Erfüllungsgehilfen auf ihnen eventuell zustehende Schadenersatzansprüche gegenüber dem Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH. & Co.KG.

3.2 Der Mieter wird hiermit ermächtigt und verpflichtet, den jeweiligen Verzicht für die Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH. & Co. KG schriftlich anzunehmen.

3.3 Eine Untervermietung der Anlagen durch den Mieter kann nur mit vorheriger Zustimmung der Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH.& Co.KG. erfolgen.

Eine Weitergabe von Strom etc. aus den Boxen an Dritte ist untersagt. Die dort vorhandenen Energieanschlüsse sind ausschließlich vom Boxenmieter nutzbar.

3.4 BETRIEBSZEIT des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring: täglich von 06.00 h bis 22.00 h (außer an bestimmten gesetzlichen Feiertagen)

3.5. RUHEZEIT im gesamten Gelände inkl. aller Anlagen (z.B. Fahrerlager, Boxen,...): täglich von 22.00 h bis 06.00 h

3.6. MIETZEITEN

  • 3.6.1. für Rundkurse auf dem Sachsenring an Werktagen (Mo.-Sa.): 08.45 h - 13.00 h und 14.00 h bis 16.45 h
  • 3.6.2. für Fahrtrainingspisten: täglich von 08.00 h bis 18.00 h
  • 3.6.2. bei Missachtung der genannten Mietzeiten wird dem Veranstalter pro begonnener 1/4 Stunde ausnahmslos eine Pönale von 500,- Euro zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.

3.7.Der Mieter verpflichtet sich, ALLE INNERHALB des GELÄNDES des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring geplanten Veranstaltungsteile RECHTZEITIG VOR der Veranstaltung mit den Organisatoren des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring abzustimmen. Veranstaltungs-Elemente, die nichts mit der Durchführung von Fahrsicherheitstraining zu tun haben (z.B. Zuschauerbetrieb, Beschallung, Abspielen von Musik,...), bedürfen aus genehmigungsrechtlichen Gründen einer langfristigen Absprache.

3.8. LÄRMSCHUTZBESTIMMUNGEN MOTORRAD

Auf dem Sachsenring sind aus GESETZLICH vorgeschriebenen Lärmschutzbestimmungen NUR Motorräder mit SERIENAUSPUFF des jeweiligen Herstellers zugelassen. SPORTAUSPUFFanlagen mit ABE, ZUBEHÖRauspuffanlagen mit ABE und SONDERMODELLE, die mit Sportauspuffanlagen ausgerüstet sind (z.B. Yoshimura) MÜSSEN auf den jew. SERIENAUSPUFF dieser Modelle umgerüstet werden.

Weiter müssen ALLE auf dem Sachsenring fahrenden Motorräder mit SERIENMÄSSIGER AIRBOX UND LUFTFILTER ausgestattet sein.

Teilnehmer, die aufgrund einer NICHT ZUGELASSENEN Auspuffanlage, wg. technischem Defekt oder einer ausgebrannten Auspuffanlage auffallen, werden mit der Schwarzen Flagge aufgefordert, die Strecke SOFORT zu verlassen und sich beim Veranstalter zu melden. Teilnehmer, die im Laufe einer Veranstaltung zum 2. Mal wegen Lärmüberschreitung auffallen, werden OHNE ANSPRUCH auf Rückerstattung der Kosten von der Veranstaltung ausgeschlossen.

Der Sachsenring wird mit mehreren permanenten Lärm-Messanlagen vom Gesetzgeber überwacht. Dadurch sind der Spitzenwert und die maximale Tagesdurchschnittslautstärke begrenzt.

Die max. Durchschnittslautstärke wird von qualifizierten Mitarbeitern des Verkehrssicherheitszentrums am Sachsenring GmbH & Co.KG ständig überprüft und kann dem Veranstalter auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. Wenn absehbar ist, dass der Wert den kritischen Bereich erreichen kann, meldet sich der Mitarbeiter des VSZ Sachsenring beim Veranstalter, um den weiteren Veranstaltungsablauf zu besprechen. Bei Überschreiten dieses Wertes muss die Veranstaltung dementsprechend früher beendet werden. Der Mieter hat dabei KEINEN ANSPRUCH auf Reduzierung des Mietpreises oder Nachholen der versäumten Veranstaltungsdauer.

Aufgrund der gesetzlichen Lärmschutzbestimmungen dürfen auf dem Rundkurs des Sachsenrings MAXIMAL 35 MOTORRÄDER GLEICHZEITIG fahren.

Bei Nichtbefolgen der Anweisungen o.ä. (z.B. zu viele Fahrzeuge auf der Strecke, etc.) wird die Veranstaltung durch Zeigen der roten Flagge unterbrochen. Die dadurch versäumte Veranstaltungszeit wird nicht nachgeholt.

3.9. LÄRMSCHUTZBESTIMMUNGEN FÜR AUTOMOBILE

Auf dem Sachsenring sind aus gesetzlich vorgeschriebenen Lärmschutzbestimmungen nur Automobile zugelassen, die unter VOLL-LAST und maximaler Motordrehzahl die Lärmgrenze von 93dB nicht überschreiten.

Die Spitzenwerte der Fahrzeuge werden durch VORBEIFAHRT-Messmethode in einem Abstand von 15 Metern ermittelt.

Teilnehmer, die mit ihren Fahrzeugen auffallen, werden mit der schwarzen Flagge aufgefordert, die Strecke SOFORT zu verlassen und sich beim Veranstalter zu melden. Teilnehmer, die im Laufe einer Veranstaltung zum 2. Mal wegen Lärmüberschreitung auffallen, werden OHNE ANSPRUCH auf Rückerstattung der Kosten von der Veranstaltung ausgeschlossen.

Der Sachsenring wird über mehrere permanente Lärm-Messanlage vom Gesetzgeber überwacht. Dadurch sind der Spitzenwert und die maximale Tagesdurchschnittslautstärke begrenzt.

Die max. Durchschnittslautstärke wird von qualifizierten Mitarbeitern des Verkehrssicherheitszentrums am Sachsenring GmbH & Co.KG ständig überprüft und kann dem Veranstalter auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden. Wenn absehbar ist, dass der Wert den kritischen Bereich erreichen kann, meldet sich der Mitarbeiter des VSZ Sachsenring beim Veranstalter, um den weiteren Veranstaltungsablauf zu besprechen. Bei Überschreiten dieses Wertes muss die Veranstaltung dementsprechend früher beendet werden. Der Mieter hat dabei KEINEN ANSPRUCH auf Reduzierung des Mietpreises oder Nachholen der versäumten Veranstaltungsdauer.

Aufgrund der gesetzlichen Lärmschutzbestimmungen sind auf dem Rundkurs des Sachsenrings MAXIMAL 20 AUTOS GLEICHZEITIG zugelassen. Die tatsächliche Anzahl hängt von der Lautstärke ab und ist im Vorfeld mit den Verantwortlichen des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring abzustimmen.

Bei Nichtbefolgen der Anweisungen (z.B. zu viele Fahrzeuge auf der Strecke, etc.) wird die Veranstaltung durch Zeigen der roten Flagge unterbrochen. Die dadurch versäumte Veranstaltungszeit wird NICHT NACHGEHOLT.

3.10 Bei Motorrad Rundstrecken-Trainings sind an ALLEN Fahrzeugen fortlaufende Startnummern an den Vorderseiten sowie rechts und links anzubringen. Bestehende Nummern sind abzudecken.

3.11 Vorgeschriebene Abmessungen für die Schriftgröße der Startnummern:

Höhe: 140 mm; Breite: 80 mm; Stärke: 25 mm. Bei dunklem Untergrund ist weiße, bei hellem Untergrund schwarze Schrift zu verwenden.

3.12 Kommt ein Fahrzeug von der Strecke ab, wird die Veranstaltung während der Zeit der Bergung und der Säuberung der Strecke unterbrochen. Die dadurch verlorene Zeit wird nach dem ursprünglich geplanten Veranstaltungsende nicht nachgeholt.

3.13 Bei Nichteinhaltung der o.g. Punkte bleibt es dem Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring vorbehalten, die Strecke zu sperren oder die Veranstaltung abzubrechen. Der Veranstalter (= Mieter) hat in diesem Fall keinen Anspruch auf Rückerstattung der Kosten.

3.14 In den vom Verkehrsicherheitszentrum Sachsenring GmbH. & Co. KG bestätigten Mietzeiten sind sowohl die Rüstzeiten auf Rundkursen und Fahrtrainingspisten als auch die Zeiten für die Übergabe und Abnahme der Anlage enthalten.

Die Mietzeit läuft bis zu dem Zeitpunkt, zu dem die Kontrollfahrt zur Aufnahme eventueller Schäden mit einem Beauftragten des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring beendet ist, mindestens aber bis zur bestätigten Zeit. Sollten sich nach dieser Kontrollfahrt noch verunfallte oder ausgefallene Fahrzeuge auf der Strecke befinden, läuft die Mietzeit und die Verantwortung für alle Vorkommnisse auf der benutzten Strecke für den Veranstalter (=Mieter) weiter, bis die Strecke vom Mieter restlos geräumt wurde. Der Mieter hat vor der Übergabe keine Berechtigung, die Strecken des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring zu benutzen.

3.15 Von der ersten bis einschließlich zur letzten Kontrollfahrt trägt der Mieter die volle Verantwortung für alle Vorkommnisse auf der benutzten Strecke und den benutzen Anlagen des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring GmbH. & Co. KG. Während dieser Zeit übernimmt die Vekehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH. & Co. KG für Ereignisse auf oder an der Strecke des Sachsenrings keine Haftung.

Für das Räumen der Strecke ist allein der Mieter verantwortlich, ebenso für das Öffnen und Schließen von Haupt- und Nebentoren vor und nach der Veranstaltung. Bei Benutzung weiterer Anlagen der Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH. & Co. KG ist der Mieter grundsätzlich für diese Anlagen verantwortlich.

3.16 Das Betreten des gesamten Geländes des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring (ausgenommen Fahrerlager und Boxenbereich) außerhalb der Veranstaltungszeiten ist VERBOTEN.

3.17 In der Boxengasse und im Fahrerlager ist mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren.

3.18 Bei Schnee- oder Eisglätte besteht kein Anspruch des Mieters auf Räumung der Strecke durch die Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH.& Co.KG.

Nach Aufforderung räumt die Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH.& Co.KG. die Strecke vom Schnee im Rahmen Ihrer Möglichkeiten. Die Kosten dieser Räumung werden dem Mieter in Rechnung gestellt. Fremdfirmen dürfen durch den Mieter nicht mit der Räumung beauftragt werden.

3.19 Das Fahrerlager ist bis spätestens 2 Stunden nach offiziellem Veranstaltungsende (lt. Angebot) aufgeräumt, d.h. im vor der Übergabe herrschenden Zustand zu übergeben; die Boxen sind besenrein zu verlassen.

Bei Missachtung dieser Regelung werden im Nachhinein anfallende Reinigungskosten dem Mieter automatisch in Rechnung gestellt.

3.20 Beschädigungen an Rundkursen und Fahrtrainingspisten, an Banketten, Einzäunungen, Leitplanken und anderen Anlagen des Sachsenrings, die bei der gemeinsamen Kontrollfahrt nach der Veranstaltung ermittelt werden, stellt die Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH. & Co. KG dem Mieter in Rechnung.

3.21 Unbefugt angebrachte Aufkleber, Hinweisschilder und Werbung jeglicher Art werden im Auftrag der Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH. & Co. KG entfernt. Die Kosten der Entfernung sowie eventuell durch Anbringung oder Entfernung entstandener Schäden werden dem Mieter in Rechnung gestellt.

Stellt der Mieter keinen Vertreter zur Abnahme der Strecke und der angemieteten Anlagen des Sachsenrings zur Verfügung, erkennt der Mieter die Ermittlungen der Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH. & Co.KG. an.

3.22 Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass das Anbringen von Hinweisschildern und Werbung jeglicher Art im öffentlichen Verkehrsraum rund um den Sachsenring VERBOTEN ist. Die zuständige Behörde des Landratsamtes Chemnitzer Land bringt jede Zuwiderhandlung zur Anzeige.

3.23 Die Kosten der Wieder-Instandsetzung bzw. Reinigung hat der Mieter an die Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH.& Co.KG. zu entrichten.

Die Schadensabwicklung mit Versicherungsgesellschaften und Teilnehmern ist Sache des Mieters.

3.24 Die Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH.& Co.KG. hat das Recht, Reparaturaufträge im Namen und auf Rechnung des Mieters an Fremdfirmen zu vergeben. Diese Rechnungen werden von der Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH.& Co.KG. sachlich geprüft und an den Schädiger zur Regulierung weitergeleitet.

3.25 Auf dem gesamten Gelände des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring GmbH.& Co.KG. bestehen langfristige WERBEVERTRÄGE. Diese Werbeflächen (Bandenwerbungen, Fahnen,..) dürfen nicht entfernt oder überdeckt werden.
Die Zulassung von Tageswerbung, gewerblichen Filmaufnahmen, Rundfunk- und Fernsehübertragungen sowie die Benutzung des Luftraums über dem Sachsenring bedürfen der Genehmigung der Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH.& Co.KG. Nicht genehmigte Tagesreklame wird von der Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH.& Co.KG. auf Kosten des Mieters entfernt.

3.26 Die Catering-Rechte auf dem Sachsenring liegen bei der Fa. Beierlein's Cafeteria und Boxenstopp am Sachsenring.

Anfragen zum Thema 'Catering' richten Sie bitte an: Beierlein's Cafeteria und Boxenstopp am Sachsenring, Am Sachsenring 2, 09353 Oberlungwitz, per Email: beierleins@t-online.de oder telefonisch unter +49-(0)3723 - 40 19 755

3.27 Jegliche Form von Hospitality des Mieters oder der Teilnehmer muss im Vorfeld der Veranstaltung mit der Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH.& Co.KG. und der Fa. Beierlein abgestimmt werden.

3.28 Jeglicher Verkauf von Speisen, Getränken, Zubehör, Souvenirs, T-Shirts, usw. im Veranstaltungsbereich bzw. auf dem Gelände des Sachsenrings ohne vorherige Genehmigung durch die Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH.& Co.KG. ist VERBOTEN.

3.29 Bei Verstößen des Mieters gegen die o.g. Bestimmungen behält sich die Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring GmbH.& Co.KG. vor, dem Mieter eine Konventionalstrafe von bis zu 2.000,- Euro aufzuerlegen.

 

4. ZUSATZVEREINBARUNGEN für Veranstalter und Instruktoren

4.1. Die Betriebszeiten der Fahrtrainingspisten und Rundkurse im Verkehrssicherheitszentrum Sachsenring sind ausnahmslos auch von allen Instruktoren und Veranstaltern von Veranstaltungen einzuhalten.

4.2. Der Auf- und Abbau von Übungen oder Stationen außerhalb der angegebenen Betriebszeiten ist im Vorhinein mit den Verantwortlichen des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring zu besprechen. Das Probieren von Übungen oder Veranstaltungsteilen außerhalb der Betriebszeiten ist NICHT ERLAUBT.

4.3. Bei Missachtung der Punkte 4.1. und 4.2. wird dem Veranstalter (=Mieter) pro begonnener 1/4 Stunde eine Pauschale von 500,- € zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.

4.4. Das Waschen von Fahrzeugen auf dem Gelände des Sachsenrings ist VERBOTEN.

4.5. Im Rahmen einer Veranstaltung ausgehändigte Schlüssel sowie Key-Cards des Verkehrssicherheitszentrums Sachsenring sind unaufgefordert nach Abschluß der Veranstaltung an der Rezeption des Sachsenrings abzugeben und im Schlüsselbuch auszutragen. Kommen Schlüssel abhanden oder werden sie auch nach mehrmaliger Ermahnung nicht retourniert, wird dem Veranstalter (=Mieter) ein Betrag von ca. 7.500,- € in Rechnung gestellt, da in diesem Fall die gesamte Schließanlage des Sachsenrings erneuert werden muß.

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Verkehrssicherheitszentrum Am Sachsenring GmbH & Co.KG

Am Sachsenring 2
09353 Oberlungwitz

Tel. +49 (0) 37 23 / 65 33 0
Fax +49 (0) 37 23 / 65 33 55

Öffnungszeiten:
täglich von 8.00 – 17.00 Uhr